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| Die Anwälte |
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Prof. Dr. Matthias Prinz |
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Prof. Dr. Matthias Prinz war nach seinem ersten juristischen Staatsexamen
zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales
Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg tätig. Anschließend studierte
er an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Titel eines Master of Law
(LL.M.). Danach legte er in New York das Anwaltsexamen (Bar Exam) ab und wurde 1984
in New York als Rechtsanwalt zugelassen.
1985 promovierte er bei Prof. Hein Kötz, dem damaligen Direktor des Max-Planck-Intituts
für internationales und ausländisches Privat- und Prozessrecht und heutigem Präsidenten
der Bucerius Law School in Hamburg. Im selben Jahr wurde er in Hamburg als Rechtsanwalt
zugelassen und gründete mit Sabine Neidhardt unsere Kanzlei. Seither hat er sich intensiv
dem Arbeits- und Medienrecht gewidmet.
Im Arbeitsrecht hat er sich in erster Linie darauf konzentriert, für unsere Mandanten bei
Vertragsauflösungen möglichst hohe Abfindungen zu erreichen. Im Medienrecht hat Prof. Dr.
Prinz seine Vorstellungen eines modernen und umfassenden Persönlichkeitsschutzes mit
zahlreichen Grundsatzprozessen bis hin zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht
umgesetzt und das Medienrecht entscheidend geprägt. Er hat außerdem in über 50
Veröffentlichungen für Juristen und Journalisten zu medienrechtlichen Fragen Stellung
bezogen.
Seit 1997 engagiert er sich verstärkt in der Lehre mit Vorlesungen und Vorträgen an
verschiedenen Hochschulen. |
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